Krebsfrüherkennung
Wozu Krebsfrüherkennungsuntersuchungen?
Krebserkrankungen stehen, zumindest in den westlichen Industrienationen, in der Todesursachenstatistik dicht hinter Herz-Kreislauferkrankungen an zweiter Stelle. Ihre Zahl nimmt stetig zu. Das liegt einerseits an verbesserten Diagnoseverfahren, andererseits aber auch an Umweltfaktoren und besonders an Lebens- und Ernährungsgewohnheiten wie Bewegungsmangel, Übergewicht, Rauchen und Alkholkonsum. Auch genetische Veranlagungen spielen wahrscheinlich eine Rolle. Allen Krebserkrankungen gemeinsam ist, dass sie sich umso besser behandeln lassen, je früher sie entdeckt werden. Das trifft auch für alle bösartigen Tumoren (in der Fachsprache "Karzinome") des urologischen Organgebiets zu, also für Nieren-, Blasen-, Hoden-, Prostata- und Peniskarzinome.
Leider - und das macht unter anderem die Bösartigkeit dieser Erkrankungen aus - machen sich Karzinome meistens oft erst dann bemerkbar, wenn sie ein fortgeschrittenes Stadium erreicht haben und sich nur noch schwer oder gar nicht mehr behandeln lassen.
Gesetzliche Vorsorge:
Aus diesem Grunde haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen seit 1971 die Möglichkeit, ab dem 45. Lebensjahr einmal pro Jahr eine sog. Krebsvorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen. Sie besteht in einer Befragung über Unregelmäßigkeiten beim Stuhlgang und Wasserlassen, in einer orientierenden körperlichen Untersuchung zur Erkennung vergrößerter Lymphknoten, einer Blutdruckmessung und einer Tastuntersuchung der Prostata vom Mastdarm aus. Ab dem 50. Lebensjahr kommt dann noch eine Stuhluntersuchung auf Blut durch Teststreifen dazu.
Erweiterte Krebsvorsorge:
Abgesehen davon, dass eine Blutdruckmessung nichts mit einer Krebsfrüherkennung zu tun hat, sind auch die anderen Untersuchungen nicht dazu geeignet, ein Karzinom im Frühstadium zu entdecken. Ausserdem kommen die meisten der eingangs erwähnten urologischen Organe in der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung überhaupt nicht vor. Das liegt daran, dass die gesetzliche Vorsorge, die 1971 eingeführt wurde, sich dem medizinischen und technischen Fortschritt nicht angepasst hat. Stellen Sie sich vor, Sie bringen Ihr Auto zur Inspektion in eine Werkstatt, die sich auf dem Wissensstand von 1971 befindet ...
Wir bieten Ihnen daher zusätzlich zur gesetzlichen Vorsorge Untersuchungen an, die Ihnen ein erheblich höheres Maß an Sicherheit bieten - und dies auch in einem früheren Lebensalter, da insbesondere Nieren-, Blasen- und Hodenkarzinome auch schon bei jungen Menschen vorkommen können.
Folgende Organe sollten Sie untersuchen lassen:
- Niere
- Blase
- Prostata
- Hoden
Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gern ein für Sie maßgeschneidertes Vorsorgeprogramm.
Entsprechend Ihrem Alter empfehlen wir Ihnen folgende Untersuchungen:
20-39 Jahre
- Körperliche Untersuchung
- Ultraschall von Blase, Nieren, Hoden
- Urinuntersuchung inklusive Blasenkrebsmarker NMP22
- Blutuntersuchung (Hodentumormarker)
- Beratungsgespräch
Ab 40 Jahren
- Körperliche Untersuchung
- Tastuntersuchung der Prostata (beides ist ab dem 45. Lebensjahr Bestandteil der gesetzlichen Früherkennung)
- Ultraschall von Blase, Nieren und Hoden
- Ultraschall der Prostata durch den After (transrektal)
- Urinuntersuchung mit Blasenkrebsmarker NMP22
- Blutuntersuchung (Prostatamarker PSA)
- Immunologische Stuhluntersuchung (der "normale" Test ist ab dem 50. Lebensjahr Bestandteil der gesetzlichen Früherkennung)
- Beratungsgespräch
Basis für alle Untersuchungen ist ein intensives Vorgespräch, in dem wir versuchen, mögliche Risikofaktoren herauszufinden, die durch Lebensumstände oder berufliche Belastungen gegeben sein können.
Alle Untersuchungsmethoden entsprechen den medizinischen Standards, werden allerdings als Vorsorgeleistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet und müssen selbst übernommen werden. Auch eine nachträgliche Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Wir rechnen jede einzelne Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab und erstellen Ihnen vorab einen detaillierten Kostenplan.